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Unser Angebot / Die UN-Konvention regelt die Rechte von Menschen mit Behinderungen, zu denen laut Konventionstext auch Menschen mit psychischen Erkrankungen zählen. 

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Wir als Verein LOK müssen uns die Frage stellen, wie wir mit unseren Angeboten die Forderungen der

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen  (> Zur Konvention) bestmöglich umsetzen können. Das Leben in besonderen Wohnformen und Arbeiten in Beschäftigungsprojekten entspricht nicht der UN-Konvention. Wir versuchen jedoch im Rahmen unserer Möglichkeiten unterschiedliche Wohnformen anzubieten, die den Wünschen und Bedürfnissen unserer Klient*innen gerecht werden. In drei unserer Beschäftigungsprojekte sind wir im Dienstleistungssektor tätig. 

Anfang 2015 hat sich der Verein LOK entschieden, EX-IN Mitarbeiter*innen anzustellen. Diese haben entweder die EX-IN Ausbildung oder eine vergleichbare Peerausbildung abgeschlossen.

Anfang 2020 wurde eine Ombudsstelle eingerichtet, die die Klient*innen dabei unterstützt, ihre Rechte zu wahren.

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