Unser Angebot / Die UN-Konvention regelt die Rechte von Menschen mit Behinderungen, zu denen laut Konventionstext auch Menschen mit psychischen Erkrankungen zählen.
Wir als Verein LOK müssen uns die Frage stellen, wie wir mit unseren Angeboten die Forderungen der
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (> Zur Konvention) bestmöglich umsetzen können. Das Leben in besonderen Wohnformen und Arbeiten in Beschäftigungsprojekten entspricht nicht der UN-Konvention. Wir versuchen jedoch im Rahmen unserer Möglichkeiten unterschiedliche Wohnformen anzubieten, die den Wünschen und Bedürfnissen unserer Klient*innen gerecht werden. In drei unserer Beschäftigungsprojekte sind wir im Dienstleistungssektor tätig.
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Anfang 2015 hat sich der Verein LOK entschieden, EX-IN Mitarbeiter*innen anzustellen. Diese haben entweder die EX-IN Ausbildung oder eine vergleichbare Peerausbildung abgeschlossen.
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Anfang 2020 wurde eine Ombudsstelle eingerichtet, die die Klient*innen dabei unterstützt, ihre Rechte zu wahren.